Rechtsprechung
LSG Berlin, 18.02.2003 - L 16 RJ 72/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Tätigkeit als Wachmann als Maßstab für die Beurteilung; Soziale Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit; Zuordnung zur Berufsgruppe des angelernten Arbeiters anhand eines Mehrstufenschemas; Vollschichtiges ...
Verfahrensgang
- SG Berlin, 22.08.2002 - S 28 RJ 986/01
- LSG Berlin, 18.02.2003 - L 16 RJ 72/02
- LSG Berlin, 28.02.2003 - L 16 RJ 72/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 43/99 R
Verletzung der Amtsermittlungspflicht bei Alkoholerkrankung
Auszug aus LSG Berlin, 18.02.2003 - L 16 RJ 72/02
Ausgangspunkt für die Prüfung von BU ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) der "bisherige Beruf' des Versicherten (…vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 107, 169; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R - nicht veröffentlicht).Grundsätzlich ist dies die letzte nicht nur vorübergehend ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit (…vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 130, 164; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -).
Diese Berufsgruppen werden durch die Leitberufe des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (…vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 132, 138, 140; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -).
Denn grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Berufsgruppe verwiesen werden (…ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 m.w.N.;… BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -).
- BSG, 18.02.1998 - B 5/4 RA 58/97 R
Berufsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen - schwere …
Auszug aus LSG Berlin, 18.02.2003 - L 16 RJ 72/02
Insbesondere im Hinblick darauf, dass nach den Feststellungen des Arztes M die Anpassungs- und Umstellungsfähigkeit des Klägers für Tätigkeiten im Rahmen seiner Vorbildung nicht relevant eingeschränkt ist, besteht aber weder eine spezifische Leistungsbehinderung, noch liegt eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vor (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 1998 - B 5/4 RA 58/97 R - nicht veröffentlicht). - BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 9/96
Berufsunfähigkeit im Sinne des § 1246 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) - …
Auszug aus LSG Berlin, 18.02.2003 - L 16 RJ 72/02
Voraussetzung für die Zuordnung des Klägers zum oberen Bereich der Anlernberufe wäre nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, dass der Versicherte der Wertigkeit nach einen Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von zwei Jahren, zumindest aber eine Beschäftigung verrichtet hat, die eine Ausbildungs- oder Anlernzeit von wenigstens zwölf Kalendermonaten erfordert (…vgl. z.B. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45; BSG, Urteil vom 27. Februar 1997 - 13 RJ 9/96 - nicht veröffentlicht).
- BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 65/97 R
Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Zuschneiderin - Amtsermittlungspflicht - …
Auszug aus LSG Berlin, 18.02.2003 - L 16 RJ 72/02
Da die EU an strengere Voraussetzungen geknüpft ist als die BU, folgt aus der Verneinung von BU ohne weiteres das Fehlen von EU (ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. BSG, Urteil vom 14. Juli 1999 - B 13 RJ 65/97 R - nicht veröffentlicht). - BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93
Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema
Auszug aus LSG Berlin, 18.02.2003 - L 16 RJ 72/02
Voraussetzung für die Zuordnung des Klägers zum oberen Bereich der Anlernberufe wäre nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, dass der Versicherte der Wertigkeit nach einen Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von zwei Jahren, zumindest aber eine Beschäftigung verrichtet hat, die eine Ausbildungs- oder Anlernzeit von wenigstens zwölf Kalendermonaten erfordert (vgl. z.B. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45; BSG, Urteil vom 27. Februar 1997 - 13 RJ 9/96 - nicht veröffentlicht). - BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89
Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers
Auszug aus LSG Berlin, 18.02.2003 - L 16 RJ 72/02
Denn grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Berufsgruppe verwiesen werden (…ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 m.w.N.; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -). - BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 87/96
Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder wegen …
Auszug aus LSG Berlin, 18.02.2003 - L 16 RJ 72/02
Auch die Beschränkung beim Heben und Tragen von Lasten lauf 7, 5 kg reicht nicht aus, um ein dem Kläger noch verbleibendes ausreichendes Arbeitsfeld zu verneinen (vgl. BSG, Urteil vom 19. August 1997 - 13 RJ 87/96 - nicht veröffentlicht). - BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 71/97 R
Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - ungewöhnliche Leistungseinschränkungen - …
Auszug aus LSG Berlin, 18.02.2003 - L 16 RJ 72/02
Dies gilt besonders hinsichtlich der Notwendigkeit der Vermeidung von extremen Klimata, Staub, Feuchtigkeit oder Zugluft (vgl. BSG, Urteil vom 11. Mai 1999 - B 13 RJ 71/97 R - nicht veröffentlicht). - BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86
Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf
Auszug aus LSG Berlin, 18.02.2003 - L 16 RJ 72/02
Denn grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Berufsgruppe verwiesen werden (ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 m.w.N.;… BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -).